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Startschuss zur neuen Auftraggeberhaftung mit 1. 9. 2009!
Am wurde die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Inkraftsetzung der Bestimmungen über die AuftraggeberInnen-Haftung in BGBl II 2009/216 kundgemacht. Der folgende Beitrag liefert einen kurzen Überblick.
Gesetzwerdung
Im Juli des Vorjahres hat das Plenum des Nationalrats das Gesetz über eine Auftraggeberhaftung von Unternehmen im Baubereich für Sozialversicherungsbeiträge beschlossen (siehe PV-Info 9/2008, Seiten 11 ff).
Für die Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen waren aber entsprechende technische Mittel eine unverzichtbare Voraussetzung. Daher wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens an die Erlassung einer Verordnung des (damals) BMSK (nunmehr BMASK) geknüpft, in der festgestellt wird, dass die notwendige technische Infrastruktur für die Vollziehung der Bestimmungen über die Auftraggeberhaftung besteht.
Nun wurde in BGBl II 2009/216 , ausgegeben am , die Verordnung zum Inkrafttreten des AuftraggeberInnen-Haftungsgesetzes per kundgemacht .
Ab diesem Zeitpunkt sind die zur Verfügung stehenden technischen Mittel für die Vollziehung der Bestimmungen über die Auftraggeberhaftung geeignet. Die §§ 67a bis 67d samt Überschriften, ...