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SWK 8, 10. März 2012, Seite 410

Unterbringung im Altersheim als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Die Anerkennung von Unterbringungskosten in einem Alters- oder Pflegeheim als außergewöhnliche Kosten setzt Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit voraus. Eine Absetzbarkeit der Kosten bei einer Unterbringung lediglich aus Altersgründen kommt nicht in Betracht.

( RV/0089-K/10)

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