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Ergänzung der Information zum Steuerreformgesetz 2009
Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Erlass veröffentlicht, der die bereits in der Information zum Steuerreformgesetz definierten Begriffe „Kinderbetreuungseinrichtungen“ und „pädagogisch qualifizierte Personen“ präzisiert ( Erlass vom , BMF-010222/0120-VI/ 7/2009).
Erlass vom 24. 6. 2009, BMF-010222/0120-VI/ 7/2009
1. Kinderbetreuungseinrichtungen
Kinder im Vorschulalter
Werden Kinder im Vorschulalter von pädagogisch qualifizierten Personen (siehe nachstehend) innerhalb und/oder außerhalb von Kinderbetreuungseinrichtungen betreut, ist laut Erlass immer „Kinderbetreuung“ gegeben.
Kinder im Pflichtschulalter
Nach Eintritt des Kindes in die Pflichtschule ist zu unterscheiden:
Kosten für den Pflichtschulbesuch und/oder Kosten für das Mittagessen in der Schule stellen keine Kinderbetreuungskosten dar.
Kosten für die Betreuung nach dem Unterricht , sofern diese von einer pädagogisch qualifizierten Person oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung vorgenommen wird, stellen Kinderbetreuungskosten dar.
Ferienschule/Ferienlager
Die Betreuungskosten in einer Ferienschule oder in einem Ferienlager sind absetzbar, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. 1)
Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstalt...