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PV-Info 8, August 2009, Seite 10

Ergänzung der Information zum Steuerreformgesetz 2009

Wilfried Ortner

Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Erlass veröffentlicht, der die bereits in der Information zum Steuerreformgesetz definierten Begriffe „Kinderbetreuungseinrichtungen“ und „pädagogisch qualifizierte Personen“ präzisiert ( Erlass vom , BMF-010222/0120-VI/ 7/2009).

Erlass vom 24. 6. 2009, BMF-010222/0120-VI/ 7/2009

1. Kinderbetreuungseinrichtungen

Kinder im Vorschulalter

Werden Kinder im Vorschulalter von pädagogisch qualifizierten Personen (siehe nachstehend) innerhalb und/oder außerhalb von Kinderbetreuungseinrichtungen betreut, ist laut Erlass immer „Kinderbetreuung“ gegeben.

Kinder im Pflichtschulalter

Nach Eintritt des Kindes in die Pflichtschule ist zu unterscheiden:

  1. Kosten für den Pflichtschulbesuch und/oder Kosten für das Mittagessen in der Schule stellen keine Kinderbetreuungskosten dar.

  2. Kosten für die Betreuung nach dem Unterricht , sofern diese von einer pädagogisch qualifizierten Person oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung vorgenommen wird, stellen Kinderbetreuungskosten dar.

Ferienschule/Ferienlager

Die Betreuungskosten in einer Ferienschule oder in einem Ferienlager sind absetzbar, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. 1)

Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstalt...

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