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SWK 8, 10. März 2012, Seite 410
Fassadenerneuerung mit Wärmedämmung (§ 28 Abs. 2 EStG)
Die umfangreiche Erneuerung der gesamten Außenfassade mitsamt Wärmedämmung zählt zu den Instandsetzungsaufwendungen, die bei vermieteten Mietwohngebäuden zwingend auf zehn Jahre zu verteilen sind.
( RV/0134-W/11)