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PV-Info 10, Oktober 2009, Seite 11

Förderung für Ein-Personen-Unternehmen

Mag. Andreas Gerhartl

Seit können Ein-Personen-Unternehmen, die erstmals einen Arbeitnehmer einstellen, vom AMS einen pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung in Form einer Förderung erhalten. Der folgende Beitrag informiert über die Voraussetzungen für diese Förderung.

Rechtliche Grundlage

Grundlage für die Förderung bildet eine auf Basis des § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) erlassene Richtlinie des Arbeitsmarktservice (AMS).

Förderbare Arbeitgeber

Die Förderung können Arbeitgeber erhalten, deren zur Geschäftsführung berufene Personen nach dem GSVG vollversichert sind, die erstmals ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Dauer von mindestens einem Monat und mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit begründen. Geringfügige Arbeitsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse, die nicht länger als einen Monat gedauert haben, bleiben für die Frage, ob es sich um das erste Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber handelt, außer Betracht.

Personen, die dem geschäftsführenden Organ des Arbeitgebers angehören, sind etwa:

  • der Vorstand von Vereinen oder Aktiengesellschaften,

  • ein handelsrechtlicher Geschäftsführer oder

  • ein Kompl...

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