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PV-Info 4, April 2009, Seite 41

„Bildungskarenz plus“

Mag. Andreas Gerhartl

Bildungskarenz ist neben der Kurzarbeit eine weitere Möglichkeit, Arbeitnehmer während wirtschaftlich schwieriger Zeiten im Unternehmen zu halten und diese Zeit für Weiterbildung zu nutzen. Einige Bundesländer haben dieses Modell gemeinsam mit dem regionalen AMS um eine Förderung dieser Weiterbildung erweitert, die so genannte„Bildungskarenz plus“.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für die „Bildungskarenz plus“ ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Inanspruchnahme von Bildungskarenz . Dabei besteht die Möglichkeit, ein Jahr Bildungskarenz durchgehend zu vereinbaren oder die insgesamt maximal mögliche Dauer von zwölf Monaten innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren in Teilen zu verbrauchen, wobei jeder einzelne Teil zumindest drei Monate dauern muss (vgl dazu ausführlicher PV-Info 2/2008, Seiten 6 ff).

S. 42Weiterbildungsgeld

Der Arbeitnehmer nutzt die Bildungskarenz für die Absolvierung von Weiterbildungsmaßnahmen und erhält dafür vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes , mindestens jedoch € 14,53 täglich (vgl ausführlicher PV-Info 2/2008, Seiten 10 ff). Daneben kann eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausge...

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