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Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2009
In PV-Info 4/2008 und 5/2008 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe/in der Bauindustrie aufzeigen.
Die Kollektivvertragspartner haben sich im vergangenen Jahr auf einen KV-Abschluss für zwei Jahre geeinigt. Daher kommt es neben der kollektivvertraglichen Erhöhung der Mindestlöhne und Gehälter auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht , die erst ab wirksam werden.
KV für Arbeiter
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1. 5. 2009 für eine Laufzeit von 12 Monaten (somit bis ) um 3,6 % erhöht (die Parallelverschiebungsklausel 1) bleibt aufrecht).
Die neuen Lohn- bzw Gehaltstafeln können der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau (www.bau.or.at) unter der Rubrik „Recht“ entnommen werden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die neuen Taggeldsätze betragen ab : | ||
---|---|---|
Arbeiter | Lehrlinge | |
„kleines Taggeld“: (bei einer Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden) | € 9,10 | € 1,30 |
„mittleres Taggeld“: (bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden) | € 14,50 | € 1,30 |
1) Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (Ist-Lohn) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.