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PV-Info 4, April 2009, Seite 34

Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2009

Rudolf Grafeneder

In PV-Info 4/2008 und 5/2008 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe/in der Bauindustrie aufzeigen.

Die Kollektivvertragspartner haben sich im vergangenen Jahr auf einen KV-Abschluss für zwei Jahre geeinigt. Daher kommt es neben der kollektivvertraglichen Erhöhung der Mindestlöhne und Gehälter auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht , die erst ab wirksam werden.

KV für Arbeiter

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1. 5. 2009 für eine Laufzeit von 12 Monaten (somit bis ) um 3,6 % erhöht (die Parallelverschiebungsklausel 1) bleibt aufrecht).

Die neuen Lohn- bzw Gehaltstafeln können der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau (www.bau.or.at) unter der Rubrik „Recht“ entnommen werden.


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Die neuen Taggeldsätze betragen ab :
Arbeiter
Lehrlinge
„kleines Taggeld“:
(bei einer Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden)
€ 9,10
€ 1,30
„mittleres Taggeld“:
(bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden)
€ 14,50
€ 1,30

1) Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (Ist-Lohn) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.

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