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PV-Info 4, April 2009, Seite 24

Kurzarbeit neu in Frage und Antwort

Mag. Andreas Gerhartl

Durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 (BGBl I 2009/12) wurde die Kurzarbeit gesetzlich neu geregelt. Der nachstehende Beitrag gibt einen zusammenfassenden Überblick über die nunmehr geltenden Bestimmungen in Form einer Checkliste.

Wo ist Kurzarbeit geregelt?

Die gesetzlichen Regelungen für die Kurzarbeit wurden vom Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) in das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) transferiert. Gesetzliche Basis sind nunmehr die §§ 37b und 37c AMSG .

Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?

Die Voraussetzungen für die Kurzarbeit sind – im Wesentlichen unverändert – unvorhersehbare vorübergehende wirtschaftliche Schwankungen , die auf unternehmensexterne Einflüsse zurückzuführen sind. Normale wirtschaftliche Änderungen bzw vorhersehbare Entwicklungen wie zB saisonale Schwankungen sind daher kein Anlassfall für Kurzarbeit. Der Arbeitgeber muss die unvorhersehbare Beschäftigungsschwankung ebenso wie die Strategien zur Bewältigung plausibel darstellen und diese Darstellung gegebenenfalls mit Zahlen (zB Entwicklung der Umsätze oder des Auftragseingangs) untermauern. Saisonale Komponenten werden branchenbezogen beurteilt (so wird zB ein Arbeitgeber aus dem Baugewerbe für die Einführung von Kurzarbei...

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