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PV-Info 3, März 2009, Seite 33

Pensionsvorschuss bei Übersiedlung ins EU-Ausland

Mag. Andreas Gerhartl

Personen, die einen Pensionsantrag gestellt haben und arbeitslos sind, erhalten bis zur Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die zu erwartende Pension (Pensionsvorschuss). Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass der Pensionsvorschuss auch dann weiter zu leisten ist, wenn der Betreffende seinen Wohnsitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt (, Jörn Petersen).

Sachverhalt

Ein deutscher Staatsbürger, der in Österreich gearbeitet hatte, beantragte bei der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension und brachte gegen den Ablehnungsbescheid Klage ein. Für die Dauer des Gerichtsverfahrens beantragte er einen Pensionsvorschuss , der ihm vom AMS auch zuerkannt wurde. Als der Betreffende beabsichtigte, seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland zu verlegen, beantragte er die Weiterzahlung des Pensionsvorschusses auch für die Zeit nach der Übersiedlung nach Deutschland und wandte sich in dieser Angelegenheit letztlich an den VwGH.

Der VwGH leitete hinsichtlich de...

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