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EuGH verurteilt Österreich wegen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
Österreich wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund eines von der Europäischen Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzulässiger Beschränkung der Niederlassungsfreiheit verurteilt (, Kommission/Österreich; siehe auch Trattner, Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Firmen aus neuen EU-Ländern durch den „Scheinselbständigenparagrafen“; ASoK 2009, 58 ff ). Im Folgenden werden die wesentlichen Entscheidungsgründe sowie die derzeit ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung dargestellt.
Argumentation der Kommission
Die Europäische Kommission machte geltend, dass die österreichische Regelung, wonach Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Zypern und Malta), die eine Gesellschaft im Firmenbuch eintragen lassen wollen, entweder einen Bescheid des AMS gemäß § 2 Abs 4 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), der ihnen bescheinigt, tatsächlich selbständig unternehmerisch tätig zu sein, oder einen Befreiungsschein gemäß § 15 AuslBG vorlegen müssen, eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit darstelle.
S. 31Gesetzliche Regelung
Nach § 2 Abs 4 AuslBG wird das Vorliegen einer unselbständigen Beschäftigung vermutet , wenn ein Gesellschafter einer P...