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PV-Info 3, März 2009, Seite 5

Checkliste Personalverrechnung März 2009

Mag. Monika Kunesch
  • Übermittlung der Kommunalsteuererklärungen bis

  • Übermittlung der Wiener Dienstgeberabgabeerklärungen bis

  • Sonderzahlungen in manchen Kollektivverträgen, welche die Urlaubsbeihilfe in zwei Teilen abrechnen (zB Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte)

  • Manche

    Kollektivverträge

    sehen

    Einmalzahlungen im März

    vor, so zB jener für

    Arbeiter und Angestellte der Metallindustrie

    und des Bergbaus. In diesem Fall erfolgt die Einmalzahlung in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis (EBIT) in folgender Staffelung an Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge:

    • €100,– bei einer EBIT-Marge bis 4 %;

    • €150,– bei einer EBIT-Marge bis 8 %;

    • €250,– bei einer höheren EBIT-Marge.

    Abgabenrechtlich ist die Einmalzahlung als laufender Bezug im Bereich der Sozialversicherung und als sonstiger Bezug iSd

    § 67 Abs 1 und 2 EStG

    im Bereich der Lohnsteuer zu behandeln.

Mag. Monika Kunesch
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