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PV-Info 7, Juli 2009, Seite 31

Umrechnung von Urlaubsansprüchen

Dr. Thomas Rauch

Nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) beträgt das Urlaubsausmaß bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (§ 2 Abs 1 UrlG; zur Berechnung der für die sechste Woche maßgeblichen Dienstzeit siehe § 3 UrlG).

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Berechnung in Arbeitstagen

Die Judikatur vertritt die Rechtsauffassung, dass die Berechnung des Urlaubs auch in Arbeitstagen erfolgen kann, wenn für ein Arbeitsverhältnis eine Fünftagewoche vereinbart wurde (; , 9 ObA 350/93). Wenn nämlich bei einer Fünftagewoche die Berechnung des Urlaubs in Werktagen (also sechs Werktage pro Woche) erfolgt, so sind bei jenen Urlaubswochen, bei denen der Samstag auf einen Feiertag fällt , nur fünf verbrauchte Urlaubstage anzusetzen, obwohl der Samstag kein Arbeitstag für den Arbeitnehmer ist.

Halbtagsurlaube bzw stundenweiser Urlaub

Halbtagsurlaube bzw stundenw...

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