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PV-Info 7, Juli 2009, Seite 13

BUAG-Novelle 2009

Rudolf Grafeneder

Durch die geplante Gesetzesänderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (Initiativantrag 674/A BlgNR 24 GP) ergeben sich für die Praxis einige Neuerungen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Änderungen schaffen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Initiativantrag 674/A BlgNR 24. GP

Begründung

In den letzten Jahren ist zunehmend das Problem sozialbetrügerisch agierender Unternehmen , aber auch dabei mitwirkender Arbeitnehmer aufgetreten. Mit Verstößen gegen arbeits- und lohnrechtliche Standards erlangen solcherart agierende Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu korrekt handelnden Unternehmen.

Darüber hinaus finanzieren – bedingt durch die Systematik der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) – jene Unternehmen, welche die Regelungen des BUAG beachten, die Ansprüche der Arbeitnehmer sozialbetrügerisch agierender Unternehmen.

Das derzeitige System des BUAG, das Arbeitnehmeransprüche unabhängig von der tatsächlichen Zuschlagsentrichtung des Arbeitgebers entstehen lässt, soll dahin gehend modifiziert werden, dass sozialbetrügerisches Verhalten erschwert wird.

Einen zweiten Hauptgesichtspunkt der Novelle bilden Verbesserungen hinsichtlich der Entsenderegel...

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