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Kombilohn neu (ab 1. 7. 2009)
Das Modell des Kombilohns (Förderung des AMS für Arbeitgeber, die bestimmte Langzeitarbeitslose beschäftigen) wurde mit „wiederbelebt“. Die nunmehrigen Voraussetzungen sollen die Attraktivität des Modells im Vergleich zur Vorgängervariante erhöhen.
Zielgruppe
Personen über 50 Jahre,
Wiedereinsteiger,
begünstigte Behinderte,
die seit mehr als 182 Tagen arbeitslos sind.
Dauer der Förderung
Die Förderung nach dem neuen Kombilohnmodell dauert maximal ein Jahr .
Fördervoraussetzungen
Vorliegen eines vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einer zur Zielgruppe gehörenden Person mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 16 Wochenstunden und einer monatlichen Beitragsgrundlage von mehr als € 650,– und maximal € 1.700,– .
Höhe der Förderung
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Beschäftigungsausmaß | Beitragsgrundlage | Förderhöhe |
---|---|---|
16 bis 34 Wochenstunden | € 150,–/Monat | |
Mindestens 35 Wochenstunden | bis zu € 1.500,–/Monat | € 300,–/Monat |
mehr als € 1.500,–/Monat (bis maximal € 1.700,–/Monat) | € 150,–/Monat |