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SWK 8, 10. März 2012, Seite 409

Nutzungsdauer bei Fruchtgenussrecht (§ 7 EStG)

Trägt die zur Fruchtnießung an einem Gebäude Berechtigte die Kosten der Generalsanierung dieses Gebäudes, so ist die Nutzungsdauer der Investitionen mit der voraussichtlichen Dauer des ihr eingeräumten Fruchtgenussrechts begrenzt.

( RV/2408-W/10)

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