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PV-Info 7, Juli 2009, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Ferienzeit ist Praktikantenzeit

Während der Ferienzeit geben viele Betriebe jungen Menschen die Möglichkeit, Berufspraxis zu erwerben. Doch Vorsicht: Nicht jeder ist automatisch „Ferialpraktikant“! Eine Unterscheidung ist nicht immer leicht. Eine diesbezügliche Themenaufbereitung inklusive arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Behandlung finden Sie in PV-Info 6/2007, Seiten 22 ff).

Regelungen im AuslBG

§ 3 Abs 5 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestimmt dazu, dass Ausländer, die als Volontäre bis zu drei Monate im Kalenderjahr oder als Ferial- oder Berufspraktikanten beschäftigt werden, keine Beschäftigungsbewilligung brauchen.

Merkmale eines Volontariats im Sinn dieser Bestimmung sind:

  • Die Beschäftigung dient ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis.

  • Den Ausländer trifft keine Arbeitspflicht, und er verfügt über keinen Entgeltanspruch.

  • Der Ausländer verrichtet keine Hilfsarbeiten, einfache angelernte Tätigkeiten oder Arbeiten auf einer Baustelle.

Als Ferial- oder Berufspraktikum im Sinn dieser Bes...

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