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PV-Info 6, Juni 2009, Seite 34

Vertrauensgrundsatz gilt im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht

Mag. Andreas Gerhartl

Der VwGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit der Vertrauensgrundsatz auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) von Bedeutung ist. Dabei hielt er fest, dass sich ein Arbeitgeber nicht auf die Angaben eines Dritten verlassen darf, sondern selbst Kontrollen durchführen muss ().

Sachverhalt

Der Arbeitgeber wurde wegen illegaler Beschäftigung von zwei Ausländern gemäß § 28 AuslBG bestraft. Im Verfahren vor dem VwGH rechtfertigte er sich damit, dass aus den vom Arbeitskräfteüberlasser zur Verfügung gestellten Personenstammblättern ersichtlich gewesen sei, dass die beiden Arbeitnehmer österreichische Staatsbürger seien. Da er keinen Grund gehabt habe, die schriftlichen Erklärungen und Bestätigungen S. 35seines Vertragspartners in Zweifel zu ziehen, habe er keine weiteren Kontrollen mehr durchgeführt.

Anforderungen an ein Kontrollsystem

Der VwGH führte aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, durch die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zu sorgen. Das Vorliegen eines funktionierenden Kontrollsystems setzt aber voraus, dass die Überprüfung der Identität aller Arbeitnehmer noch vor Arbeitsaufnahme gewährleistet ist. Diese I...

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