Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 6, Juni 2009, Seite 19

Erhöhung der Zahl entschädigungsfähiger Schlechtwetterstunden

Rudolf Grafeneder

Gemäß § 4 Abs 7 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG, BGBl 1957/129 idgF) wird folgende Feststellung betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse kundgemacht:

Kontingenterhöhung

Die in § 4 Abs 3 BSchEG bestimmte Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden wurde für die Winterperiode 2009, das ist vom bis , unter Anhörung der in Betracht kommenden Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber entsprechend dem in § 4 Abs 6 BSchEG festgeschriebenen Feststellungsverfahren am wie folgt erhöht:

Wettergebiet 6 » 16 Erhöhungsstunden
umfassend das Bundesland Wien.

Wettergebiet 7 » 24 Erhöhungsstunden
umfassend die politischen Bezirke:
Tamsweg, Murau, Judenburg, Knittelfeld, Leoben, Bruck/Mur, Mürzzuschlag.

Wettergebiet 8 » 24 Erhöhungsstunden
umfassend die politischen Bezirke:
Voitsberg, Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung, Leibnitz, Weiz, Feldbach, Radkersburg, Hartberg, Fürstenfeld, Oberwart, Güssing, Jennersdorf.

Wettergebiet 9 » 24 Erhöhungsstunden
umfassend die politischen Bezirke:
Villach, Villach-Land, Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Feldkirchen, St. Veit a....

Daten werden geladen...