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Erhöhung der Zahl entschädigungsfähiger Schlechtwetterstunden
Gemäß § 4 Abs 7 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG, BGBl 1957/129 idgF) wird folgende Feststellung betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse kundgemacht:
Kontingenterhöhung
Die in § 4 Abs 3 BSchEG bestimmte Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden wurde für die Winterperiode 2009, das ist vom bis , unter Anhörung der in Betracht kommenden Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber entsprechend dem in § 4 Abs 6 BSchEG festgeschriebenen Feststellungsverfahren am wie folgt erhöht:
Wettergebiet 6 » 16 Erhöhungsstunden
umfassend das Bundesland Wien.
Wettergebiet 7 » 24 Erhöhungsstunden
umfassend die politischen Bezirke:
Tamsweg, Murau, Judenburg, Knittelfeld, Leoben, Bruck/Mur, Mürzzuschlag.
Wettergebiet 8 » 24 Erhöhungsstunden
umfassend die politischen Bezirke:
Voitsberg, Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung, Leibnitz, Weiz, Feldbach, Radkersburg, Hartberg, Fürstenfeld, Oberwart, Güssing, Jennersdorf.
Wettergebiet 9 » 24 Erhöhungsstunden
umfassend die politischen Bezirke:
Villach, Villach-Land, Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Feldkirchen, St. Veit a....