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Diskriminierung und sexuelle Belästigung
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis ua aufgrund des Geschlechts, wobei auch die sexuelle Belästigung zu den Erscheinungsformen der Diskriminierung zählt. Die Präzisierung dieser Tatbestände und der mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen erfolgt im Wesentlichen durch die einschlägige Judikatur.
Neben diskriminierenden Äußerungen im Vorfeld einer Bewerbung (siehe den Beitrag von Christine Köck in diesem Heft, Seite 36) kann auch sexuelle Belästigung vor Beginn des Dienstverhältnisses dem GlBG widersprechen:
Sexuelle Belästigung vor Beginn des Dienstverhältnisses
Eine sexuelle Belästigung setzt nicht notwendigerweise das Bestehen eines Dienstverhältnisses voraus und kann daher auch im vorvertraglichen Stadium (etwa im Zuge eines Bewerbungsgesprächs) stattfinden. Im konkreten Fall verrichtete die Arbeitnehmerin, nachdem ihr der Abschluss eines Arbeitsvertrags zugesichert worden war, bereits ab September 2005 verschiedene Aufbauarbeiten für den Arbeitgeber, der Arbeitsvertrag wurde jedoch erst am abgeschlossen. In diesem vorvertraglichen Stadium kam es zu wiederholten sexuellen Belästigungen durch den Geschäftsführer: So versuchte er, der Arbeitnehmerin – obwohl sie i...