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Kündigungsentschädigung bei vorzeitigem Austritt in Unkenntnis der Schwangerschaft
Der OGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie hoch der Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei einer schwangeren Arbeitnehmerin ist, die berechtigt vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausgetreten ist (wegen Vorenthaltens des Entgelts) und danach erfuhr, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs ihres Austritts schwanger war. Konkret stellte sich dabei die Frage, ob die Arbeitnehmerin lediglich Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zum nächsten Quartalsende oder bis zum Ende der Mutterschutzfrist (dh grundsätzlich bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes) hat ().
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin (Angestellte) erklärte am ihren berechtigten vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis wegen Vorenthaltens des Entgelts (§ 26 Z 2 Angestelltengesetz [AngG]). Rund fünf Wochen später, und zwar am , erfuhr die Arbeitnehmerin im Zuge einer gynäkologischen Untersuchung, dass sie bereits zum Zeitpunkt ihres Austritts am schwanger war. Die Arbeitnehmerin meldete wenige Tage später beim Arbeitgeber ihren Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zum „nächsten ordentlichen Termin“ wie bei Arbeitgeberkündigung an, dh im konkreten Fall bis zum nächsten Quartalsende, dem . Dieser...