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PV-Info 11, November 2009, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Memo: Serviceentgelt für 2010 ist einzuheben

Das Serviceentgelt für das Jahr 2010 wird fällig. Für (freie) Dienstnehmer und Lehrlinge, die am zur Krankenversicherung gemeldet sind, ist das Serviceentgelt in der Höhe von € 10,– durch die Dienstgeber einzubehalten und zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen für November 2009 abzuführen. Dies gilt ebenso für mitversicherte Ehegatten und Lebensgefährten. Das Serviceentgelt mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Die Abrechnung erfolgt mittels Beitragsnachweisung für November 2009 in der Verrechnungsgruppe N 89 .

Vorschreibebetriebe melden die Summe der zu entrichtenden Serviceentgelte innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende des Beitragszeitraums November mit dem Formular „Meldung des Service-Entgeltes durch Vorschreibebetriebe“ .

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse unter www.noegkk.at.

Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2009

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