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PV-Info 12, Dezember 2009, Seite 32

Monats- oder Tagestabelle bei teilweise DBA-befreiten Einkünften?

Mag. Monika Kunesch

Nach Rz 69 Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002 ist bei steuerbefreiten Auslandsentsendungen im Sinn des § 3 Abs 1 Z 10 Einkommensteuergesetz (EStG), die während des Lohnzahlungszeitraums (Kalendermonats) beginnen oder enden, bezogen auf den steuerpflichtigen Inlandsanteil eine tageweise Lohnsteuerberechnung vorzunehmen. Diese Vorgehensweise wurde sinngemäß auch in Fällen angewendet, in denen nur Teile eines Lohnzahlungszeitraums dem österreichischen Besteuerungsrecht unterliegen, während die anderen Teile aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ein anderer Staat besteuern darf. Demgegenüber wurde im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) des Bundesministeriums für Finanzen 3026 vom betreffend Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern ausgeführt, dass durch die Anwendung eines DBA die Regelung des § 77 EStG, wonach bei durchgängiger Beschäftigung die Monatstabelle anzuwenden ist, nicht abgeändert wird und der österreichische Arbeitgeber auch bei einer im Kalendermonat nur teilweise dem österreichischen Besteuerungsrecht unterliegenden Tätigkeit nicht zu einer von § 77 EStG abweichenden tägli...

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