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Krankenversicherungsbeitrag bei verkürzter Lehrzeit
In seinem Erkenntnis vom , 2007/08/0328, stellt der VwGH klar, ob bzw ab wann bei einer verkürzten Lehrzeit Krankenversicherungsbeiträge abzuführen sind. Da der VwGH in seiner Entscheidung von der bisherigen Vorgehensweise der Gebietskrankenkassen (GKK) abweicht, wurde von den Dienstgebern bisher zu viel an Krankenversicherungsbeiträgen abgeführt.
Die verkürzte Lehrzeit
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten legt mit Verordnung die Lehrberufe, die in einer verkürzten Lehrzeit erlernt werden können, sowie die sonstigen Voraussetzungen wie folgt fest:
Bei Nachweis der erfolgreich abgelegten
Reifeprüfung einer Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) oder Berufsbildenden höheren Schule (BHS),
Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen Berufsbildenden mittleren Schule (BMS),
Lehrabschlussprüfung in einem nicht verwandten Beruf oder
Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf
kann die Lehrzeit um ein Jahr verkürzt werden. Dabei ist die Verkürzung bei Anmeldung des Lehrvertrags zu beantragen. Die verkürzte Lehrzeit wird in Ausbildungsperioden unterteilt, wobei eine Ausbildungsperiode acht Monate dauert (halbe Lehrjahre werden nicht verkürz...