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PV-Info 12, Dezember 2009, Seite 25

Die modulare Lehre – auch beitragsrechtlich flexibler

Mag. Christa Kocher

Durch die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) im Jahr 2006 wurde die sog modulare Lehre eingeführt. Sie ermöglicht nicht nur eine flexiblere Ausbildung – die Flexibilität hat auch Auswirkungen auf den Lehrvertrag und die Beitragszahlung.

Für welche Lehrberufe gibt es die modulare Lehre?

Gemäß § 8 Abs 4 BAG kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in den Ausbildungsvorschriften für einen Lehrberuf auch eine modulare Ausbildung festlegen. Derartige Verordnungen liegen bereits für folgende Lehrberufe vor:

  • Holztechnik,

  • Installations- und Gebäudetechnik,

  • S. 26 Kraftfahrzeugtechnik und

  • Werkstofftechnik.

Was bedeutet modulare Lehre?

Ein modularer Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul und zumindest einem Hauptmodul sowie zumindest einem Spezialmodul.

  • Das Grundmodul enthält Fertigkeiten und Kenntnisse, die den grundlegenden Tätigkeiten eines oder mehrerer Lehrberufe entsprechen; Dauer: zwei Jahre.

  • Das Hauptmodul enthält Fertigkeiten und Kenntnisse, die dem Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten und Arbeiten entsprechen; Dauer: ein Jahr.

  • Die Spezialmodule enthalten vertiefende und/oder ergänzende Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu einer weitergehenden Spezialisierung im Rahmen der beruflichen Erstausbildung führen un...

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