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SWK 8, 10. März 2012, Seite 409

Geschäftsführung einer inländischen Kapitalgesellschaft (§ 1 EStG)

Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Geschäftsführer einer inländischen Kapitalgesellschaft unterliegen aufgrund des Verwertungstatbestands des § 98 Abs. 1 Z 2 EStG auch dann der beschränkten Steuerpflicht, wenn sich der Geschäftsführer während seiner Tätigkeit im Ausland aufgehalten hat. Dies deshalb, weil die persönliche Tätigkeit eines Geschäftsführers in der Erteilung von Weisungen an die Gesellschaft besteht, diese Weisungen der Gesellschaft am Ort ihres Sitzes zugehen und somit die Tätigkeit des Geschäftsführers als am Ort des Sitzes der Gesellschaft persönlich ausgeübt anzusehen ist.

( RV/2363-W/10; siehe dazu Schohaj, UFSjournal 2012, 29)

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