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Zur steuerlichen Behandlung von Outplacement
Bedingt durch die aktuelle wirtschaftliche Situation sind Arbeitgeber häufig gezwungen, Arbeitnehmer freizusetzen. In diesen Situationen bieten Arbeitgeber den Arbeitnehmern oftmals professionelle Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess durch Beratungsfirmen an, sog Outplacement-Beratung. Dabei wird dem (ausscheidenden) Arbeitnehmer Beratung bei der Erstellung eines eigenen Stärken-Schwächen-Profils, des Lebenslaufs, der Gestaltung von Bewerbungssituationen usw geboten. Stellen diese Aufwendungen einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem (noch bestehenden) Dienstverhältnis dar, oder können sie nach § 26 Z 3 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht steuerbar behandelt werden?
Salzburger Steuerdialog
Nach der im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs geäußerten Rechtsansicht entspringen diese Aufwendungen des Arbeitgebers für den gekündigten Arbeitnehmer der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für ausscheidende Arbeitnehmer, wie auch zB die Verhandlung eines Sozialplans. Outplacement-Maßnahmen können daher als Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers verstanden werden.
§ 26 Z 3 EStG normiert nicht, dass die Aus- oder Fortbildungsmaßnahme mit der derzeit ausgeübten Tätigkeit ...