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Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes – Einführung einer einkommensabhängigen Variante
Die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl I 2009/116, ausgegeben am , sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die zu einer Erhöhung der Wahlfreiheit für erwerbsorientierte Eltern und einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie einer Stärkung der Väterbeteiligung, einer Verbesserung für Härtefälle bei Verhinderung des anderen Elternteils und einer Verbesserung für Mehrlingseltern führen sollen.
1. Bisherige Regelung
Derzeit kann das Kinderbetreuungsgeld in Form von drei Pauschalvarianten bezogen werden, wobei die Höhe des Pauschalbetrags von der gewählten Variante abhängt:
bis zum 30. Lebensmonat + 6 Monate zu € 436,– monatlich,
bis zum 20. Lebensmonat + 4 Monate zu € 624,– monatlich bzw
bis zum 15. Lebensmonat + 3 Monate zu € 798,– monatlich.
2. Neue Rechtslage
Einführung zweier neuer Varianten
In Ergänzung zu den bisherigen Pauschalvarianten wird ein zusätzliches System eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes („einkommensabhängige Variante“) geschaffen. Damit soll jenen Eltern, die vor der Geburt über ein relativ hohes Erwerbseinkommen verfügt haben, die Möglichkeit gegeben werden, trotz kurzzeitigen Rückzuges aus dem Erwerbsleben den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerha...