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PV-Info 9, September 2009, Seite 29

Teil- und Vollversicherung in der Unfallversicherung

Wilfried Ortner

Im Zusammenhang mit dem Wechsel von einer Voll- auf eine Teilversicherung ist bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen der sog „Schutzmonat“ zu beachten. Aber auch eine unter Personalverrechnern wenig bekannte generelle Übergangsbestimmung kann Fehler verursachen.

Wechsel von Voll- auf Teilversicherung

Kommt es während einer vollversicherten Beschäftigung durch Reduzierung des Entgelts zum Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit € 357,74 im Kalendermonat), so endet die Vollversicherung erst am Ende des laufenden Monats , es sei denn, das Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze war bereits am 1. des laufenden Monats bekannt. Diese Regelung (als „Schutz- oder Auslaufmonat“ bezeichnet) soll Dienstnehmer vor einem nachträglichen Wegfall des Krankenversicherungsschutzes bewahren.

Beispiel 1

  • Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit,

  • variables Entgelt, dessen jeweilige monatliche Höhe erst am Ende eines Monats feststeht.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jänner
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
Entgelt
€ 380,–
€ 290,–
€ 280,–
€ 360,–
€ 380,–
€ 270,–
€ 370,–
Versicherung
Voll-
Voll-1)
Teil-2)
Voll-3)
Voll-
Voll-4)
Voll-

1) Die Monate Februar und Juni gelten als „Schutz- oder Auslaufmonate“.

2) Eine Änderungsmeldung ...

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