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Teil- und Vollversicherung in der Unfallversicherung
Im Zusammenhang mit dem Wechsel von einer Voll- auf eine Teilversicherung ist bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen der sog „Schutzmonat“ zu beachten. Aber auch eine unter Personalverrechnern wenig bekannte generelle Übergangsbestimmung kann Fehler verursachen.
Wechsel von Voll- auf Teilversicherung
Kommt es während einer vollversicherten Beschäftigung durch Reduzierung des Entgelts zum Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit € 357,74 im Kalendermonat), so endet die Vollversicherung erst am Ende des laufenden Monats , es sei denn, das Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze war bereits am 1. des laufenden Monats bekannt. Diese Regelung (als „Schutz- oder Auslaufmonat“ bezeichnet) soll Dienstnehmer vor einem nachträglichen Wegfall des Krankenversicherungsschutzes bewahren.
Beispiel 1
Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit,
variables Entgelt, dessen jeweilige monatliche Höhe erst am Ende eines Monats feststeht.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jänner | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Entgelt | € 380,– | € 290,– | € 280,– | € 360,– | € 380,– | € 270,– | € 370,– |
Versicherung | Voll- | Voll-1) | Teil-2) | Voll-3) | Voll- | Voll-4) | Voll- |
1) Die Monate Februar und Juni gelten als „Schutz- oder Auslaufmonate“.
2) Eine Änderungsmeldung ...