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PV-Info 9, September 2009, Seite 15

Spezialfragen zur Behaltezeit/Weiterverwendungszeit bei Lehrlingen

Hannelore Ortner

Der folgende Beitrag behandelt – zur Abrundung des bereits in PV-Info 8/2009 aufgegriffenen Themas Behaltezeit bei Lehrlingen – die Besonderheiten bei Zusammentreffen von Behaltezeit und Präsenz-/Zivildienst bzw Schwangerschaft/Elternkarenz/Elternteilzeit.

Zusammentreffen von Präsenz-/Zivil-/Ausbildungsdienst und Behaltezeit

Beginnt während der Behaltezeit ein Präsenz–, Zivil- oder Ausbildungsdienst des ausgelernten Lehrlings, wird der Ablauf der Behaltezeit gehemmt . Gleiches gilt bei Ausübung des Mandats eines Jugendvertrauensrats. Das heißt, der Ablauf der Behaltezeit wird unterbrochen, und die fehlende Zeit muss an das Ende des Präsenz–, Zivil- bzw Ausbildungsdienstes angeschlossen werden.

Diese Fristablaufhemmung (sog „Fortlaufhemmung“) gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Dienstverhältnisse ().

Weiters ist bei unbefristeten Dienstverhältnissen der Kündigungs- und Entlassungsschutz zu beachten.

Wird dem Arbeitnehmer eine Einberufung bzw ein Zuweisungsbescheid übermittelt oder wird eine Einberufung oder Zuweisung allgemein bekanntgemacht, so hat er unverzüglich eine entsprechende Mitteilung an den Arbeitgeber vorzunehme...

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