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PV-Info 2, Februar 2009, Seite 32

Neues Formular L 17 für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen

Mag. Monika Kunesch

Seit Dezember 2008 wird auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ein neues Formular L 17 zur Verfügung gestellt. Dieses Formular dient der Meldung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und kann für die Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern, deren Bezüge in Österreich nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, von großem Nutzen sein.

In welchen Fällen unterliegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Lohnsteuerabzug in Österreich?

Die Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird durch Lohnsteuerabzug erhoben, sofern der Arbeitgeber in Österreich über eine Betriebsstätte im Sinn des § 81 EStG ( „lohnsteuerliche Betriebsstätte“ ) verfügt. Eine Betriebsstätte im Sinn dieser Bestimmung umfasst nicht nur jede feste örtliche Einrichtung zur Ausübung eines Betriebs, sondern auch jede Einrichtung, die dem Arbeitnehmer zur AusübungS. 33 seiner Tätigkeit dient und vom Arbeitgeber länger als einen Monat unterhalten wird.

In welchen Fällen unterliegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht dem Lohnsteuerabzug in Österreich?

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