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Ausstellung von Lohnzetteln bei Auslandstätigkeit
Das zunehmende Auslandsengagement inländischer Betriebe verbunden mit der steigenden Mobilität der Arbeitnehmer bringt einen verstärkten Auslandseinsatz von Arbeitnehmern mit sich. Bei der Darstellung der Entgeltzahlungen an im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer am Lohnzettel (L 16) sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden.
Trägt ein inländischer Betrieb weiterhin die Entgeltzahlungen für im Ausland eingesetzte Arbeitnehmer, so können steuerrechtlich gesehen folgende Sachverhalte vorliegen:
Begünstigte Auslandsmontage im Sinn des § 3 Abs 1 Z 10 EStG sowie Einkünfte von Fachkräften der Entwicklungshilfe im Sinn des § 3 Abs 1 Z 11 EStG.
Entgeltzahlungen eines inländischen Arbeitgebers , die aufgrund eines anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und dem Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu einem Besteuerungsanspruch im Tätigkeitsstaat führen. Die Voraussetzungen der Begünstigungen nach § 3 Abs 1 Z 10 und Z 11 EStG liegen jedoch nicht vor.
S. 30Begünstigte Auslandsmontage / Entwicklungshilfetätigkeit
Befreit sind die Einkünfte von Arbeitnehmern, die sie von ihrem Arbeitgeber (inländischer Betrieb oder inländische Betriebsstätte eines ausländischen Arbeitgebers) zur Verrichtung von begünstigten Auslandstätigkeiten (das sind Bauausf...