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SWK 8, 10. März 2012, Seite 403

Frühjahrssession des Verfassungsgerichtshofes

Am haben im VfGH die Beratungswochen der diesjährigen Frühjahrssession begonnen. Im steuerlichen Bereich steht dabei eine höchstgerichtliche Entscheidung zur Gaststättenpauschalierung an, gegen die der VwGH verfassungsrechtliche Bedenken hegt. In dem Antrag an den VfGH, die entsprechende Verordnung deshalb aufzuheben, führten die Verwaltungsrichter – vereinfacht gesagt – aus, dass die vorgesehene Steuerpauschale nichts mehr mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität im Gastgewerbe zu tun habe, daher unsachlich und somit gesetzwidrig sei; (vgl. dazu auch den Beitrag von Pircher in diesem SWK-Heft, 426). Auf der Tagesordnung des VfGH stehen weiters auch die in Wien und Oberösterreich erlassenen Bettelverbote, die Frage der Kostentragung für den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Hausbrieffachanlagen, die Zuweisung von Luftverkehrsrechten sowie die Frage, ob eine eingetragene Partnerschaft auch vor dem Standesamt geschlossen werden können soll. Die Beratungen des VfGH laufen bis zum .

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