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PV-Info 2, Februar 2009, Seite 25

Neue Rechtsprechung zum Krankenentgeltanspruch eines Angestellten aufgrund eines Arbeitsunfalls

Dr. Thomas Rauch

Das OLG Wien ist in seiner Entscheidung vom , 9 Ra 107/08h, zum Ergebnis gekommen, dass sich der gesamte Krankenentgeltanspruch in den ersten fünf Jahren eines Angestelltendienstverhältnisses in jedem Fall, unabhängig von der Dauer der konkreten Dienstverhinderung, um zwei Wochen erhöht, sofern im Anspruchszeitraum eine Dienstverhinderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Ob diese Rechtsansicht bestätigt wird, bleibt abzuwarten.

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch

Zum Krankenentgeltanspruch eines Angestellten bei Folgekrankenständen nach einem Arbeitsunfall war das OLG Wien mit folgendem Fall befasst:

Sachverhalt

  • Der Angestellte, der weniger als fünf Jahre betriebszugehörig war, befand sich von bis in einem „normalen“ Erstkrankenstand.

  • Ein Folgekrankenstand ist aufgrund eines Arbeitsunfalls von bis 2. 6. 2007 eingetreten.

  • Weiters war er von bis in einem weiteren Folgekrankenstand (wegen Rückenschmerzen).

  • Der Arbeitgeber rechnete aufgrund des Erstkrankenstands und der beiden Folgekrankenstände insgesamt 51 Tage an voll...

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