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Abgeltung von Zeitguthaben bei Altersteilzeit
Altersteilzeitvereinbarungen mit „Blockmodell“ (Einarbeitungsphase und daran anschließende Freizeitphase) werfen arbeitsrechtlich nach wie vor eine Reihe von Fragen auf. Im folgenden Beitrag werden zwei aktuelle Entscheidungen zur Abgeltung von Zeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Altersteilzeitvereinbarung vorgestellt (; , 8 ObA 30/08g).
Keine Berücksichtigung des Lohnausgleichs
Im ersten Fall war der dem Arbeitnehmer gebührende Lohnausgleich (im Ausmaß der halben Differenz zwischen dem Bruttogehalt vor und nach Beginn der Altersteilzeit) an die Bedingung gekoppelt, dass dem Arbeitgeber Altersteilzeitgeld zusteht; Kürzungen des Altersteilzeitgeldes sollten daher zu einer entsprechenden Reduzierung des Lohnausgleichs führen. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird, war vereinbart, dass die nicht mehr ausgleichbare Arbeitszeit mit dem Normalgehalt ohne Lohnausgleich vergütet werden sollte. Während der Freizeitphase wurde der Konkurs über den Arbeitgeber verhängt, und der Arbeitnehmer erklärte in der Folge seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis.
Die vom OGH zu entscheidende Frage...