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Highlights aus dem 2. LStR-Wartungserlass 2008
Im Rahmen der 2. laufenden Wartung 2008 wurden gesetzliche Maßnahmen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2008 in die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002 eingearbeitet. Dieser Artikel beinhaltet nur die für die Personalverrechnung wesentlichen Inhalte.
Zeitpunkt der Berücksichtigung
Die LStR 2002 in der Fassung des 2. Wartungserlasses 2008 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind die LStR 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen S. 10in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.
Begünstigte Auslandstätigkeit (Rz 69)
Bei Auslandsentsendungen (bzw bei Rückkehr aus dem Ausland) eines Arbeitnehmers auf eine (von einer) ausländische(n) Baustelle im Laufe eines Lohnzahlungszeitraums hat für die lohnsteuerpflichtigen Inlandsbezüge hinsichtlich der Rumpflohnzahlungszeiträume die
Lohnsteuerberechnung tageweise nach der Tariflohnsteuer zu erfolgen,
ein allfälliges Pendlerpauschale ist nur tageweise zu berücksichtigen,
und die SV-Beiträge sind im Verhältnis der...