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PV-Info 2, Februar 2009, Seite 9

Erweiterung der Fachkräfte-Überziehungsverordnung

Mag. Andreas Gerhartl

Mit Verordnung vom , BGBl II 2008/395, wurde die Fachkräfte-Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung 2008, BGBl II 2007/350, um zwei weitere Mangelberufe, nämlich um Isolierer und um Kaffee- und andere Nahrungsmittelhersteller, erweitert. Seit können daher auch in diesen Berufen Beschäftigungsbewilligungen für Fachkräfte aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten erteilt werden.

Die Facharbeitskräfte müssen über einen Lehrabschluss oder eine entsprechende Berufsausbildung und eventuelle Zusatzqualifikationen (zB Schweißkurs) verfügen. Als Nachweis darüber sollten Lehrbrief und Zeugnisse in deutscher Übersetzung, möglichst zusammen mit dem Antrag ( Antragsformular unter www.ams.at), vorgelegt werden. Die Beschäftigungsbewilligung kann weiters nur erteilt werden, wenn keine geeigneten Fachkräfte am inländischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die sonstigen Bedingungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes erfüllt, also insbesondere die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Eine Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen an Arbeitskräfteüberlasser ist nicht zulässig.

Im Jahr 2008 wurden knapp 5.800 Beschäftigungsbewilligungen nach der Fachkräfte-Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung erteilt, davon etwas wenige...

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