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SWK 8, 10. März 2012, Seite 401

Einladung zur Steuergestaltung durch Betriebssplitting

Ausgedehnte Pauschalierungsmöglichkeiten widersprechen dem Gedanken der Verwaltungsvereinfachung

Minister Berlakovich erwähnte in einem Presse-Interview vom , dass „Pauschalierungen weniger Bürokratie bedeuten und dass die Finanzministerin dieses System auf den gewerblichen Bereich ausdehnen“ wolle. Diese Aussagen sind Anlass für den folgenden Beitrag: Insbesondere soll aufgezeigt werden, welche Gestaltungen durch die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierungsverordnung (LuF-PauschVO) hervorgerufen werden.

1. Weniger Bürokratie durch Pauschalierungen? – Mitnichten!

Pauschalierungen bedeuten weder für den Unternehmer noch für die Finanzverwaltung weniger Bürokratie. Der Unternehmer wird sich jeweils im Einzelfall durchrechnen, ob die Inanspruchnahme der Pauschalierung oder die Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben für ihn günstiger ist. Damit wird aber im Grunde das Gegenteil einer Vereinfachung bewirkt: Der ökonomisch denkende Steuerpflichtige ist geradezu „gezwungen“, seinen Gewinn zum Zwecke der Vergleichsrechnung doppelt zu ermitteln, weshalb eine Pauschalierungsverordnung den Mehraufwand fördert, statt ihn zu verringern. Die Finanzverwaltung muss abklären, ob die gewählte Pauschalierungsmethode im Einzelfall anwendbar ist (insbesondere bei der Abgrenzung von der Land- und Forstwirtschaft zu ande...

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