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PV-Info 8, August 2008, Seite 34

Kontrollmeldeversäumnis im Arbeitslosenversicherungsrecht

Mag. Andreas Gerhartl

Nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verliert ein Arbeitsloser, der einen Kontrollmeldetermin unentschuldigt versäumt, vorübergehend seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In einer neueren Entscheidung verschärft der VwGH die Kriterien für die wirksame Vorschreibung eines Kontrollmeldetermins ().

Eintragung in Meldekarte

Kontrollmeldetermine dienen in erster Linie der Betreuung des Arbeitslosen, aber auch der Kontrolle , ob die Voraussetzungen für den Leistungsbezug (zB Arbeitswilligkeit) weiterhin vorliegen. Sie sind unter S. 35Angabe von Ort und Zeit des wahrzunehmenden Termins in die dem Arbeitslosen vom Arbeitsmarktservice (AMS) auszustellende Meldekarte einzutragen.

Entscheidung des VwGH

Der VwGH führt aus, dass dem Arbeitslosen ein Kontrollmeldetermin nur durch Eintragung in die Meldekarte wirksam vorgeschrieben werden kann. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, bewirkt die Versäumung eines Termins folglich keine Sperre des Arbeitslosengeldes . Dies gilt auch, wenn der Termin dem Arbeitslosen ohnehin niederschriftlich zur Kenntnis gebracht wurde.

Probleme in der Praxis

Dieses Erkenntnis wirft für die Praxis mehrere Probleme...

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