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PV-Info 8, August 2008, Seite 29

Verständigung des Betriebsrats vor Kündigung

Mag. Andreas Gerhartl

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung ging der OGH ua auf die Frage ein, wie lange sich ein Arbeitgeber nach Verständigung des Betriebsrats mit dem Ausspruch einer Kündigung Zeit lassen darf ().

Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang

Nach den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) muss der Arbeitgeber den Betriebsrat verständigen , bevor er einen Arbeitnehmer kündigt . Weiters muss zwischen der Verständigung des Betriebsrats und der Kündigung des Arbeitnehmers ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Ein solcher ist, wie der OGH unter S. 30Verweis auf seine bisherige Judikatur bekräftigte, insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich um einen einzigen Kündigungsfall handelt und die Kündigung zum ehest zulässigen Termin ausgesprochen wird.

Beispiele aus der Rechtsprechung

So hat es der OGH als ausreichend angesehen, wenn der Arbeitnehmer zwar nicht sofort nach dem Einlagen der Stellungnahme des Betriebsrats, aber doch zum nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt wird (). Der erforderliche zeitliche Zusammenhang ist aber etwa nicht mehr gewahrt, wenn zwischen der Verständigung des Betriebsrats und dem Ausspruch der Kündi...

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