Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurverfügungstellung von Parkplätzen durch den Arbeitgeber – Rechtsanspruch aufgrund Betriebsübung?
Bei Widerruf freiwillig gewährter Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellt sich oft die Frage, ob bereits ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen entstanden ist. Der OGH hat sich mit dieser Frage in Bezug auf die Bereitstellung von kostenlosen Parkplätzen für die Arbeitnehmer auseinandergesetzt ().
Sachverhalt
Auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers befand sich eine Parkfläche, auf der Lieferanten und Kunden , aber auch die Arbeitnehmer kostenlos parken konnten. Teilweise wurde der Privatgrund des Arbeitgebers auch von Bewohnern der Nachbarhäuser oder anderen betriebsfremden Personen genutzt. Das Betriebsgelände selbst liegt in einem Bereich, in dem keine öffentliche Parkraumbewirtschaftung erfolgt, dh dass auch auf der Straße vor dem Firmengelände kostenlos geparkt werden kann. Der Arbeitgeber entschloss sich schließlich dazu, eine Beschrankungsanlage zu installieren. Der Firmenparkplatz konnte von den Arbeitnehmern nur mehr gegen einen Beitrag in Höhe von € 15,– benutzt werden. Die Arbeitnehmer wandten dagegen ein, dass sie aufgrund Betriebsübung bereits einen Rechtsanspruch auf Nutzung des Firmenparkplatzes erworben hä...