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PV-Info 8, August 2008, Seite 27

Steuervorteile für AMS-Förderungen

Mag. Andreas Gerhartl

Mit bestimmten Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind auch steuerrechtliche Vorteile verbunden. Diese Vorteile bestehen darin, dass die betreffenden Förderungen steuerfreie Betriebseinnahmen sind und die Aufwendungen für die geförderten Arbeitnehmer zudem/trotzdem als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Wer genießt die Steuervorteile?

In den Genuss der mit Fördermaßnahmen des AMS verbundenen steuerlichen Vorteile kommen alle Unternehmen , die eine (oder mehrere) der im Folgenden angeführten Förderung(en) erhalten . Die Größe oder die Rechtsform des Unternehmens spielt folglich keine Rolle.

Worin bestehen die Vorteile?

Zum einen sind die angesprochenen Förderungen nicht steuerpflichtig (für sie ist daher keine Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu zahlen). Zum anderen sind die mit der Beschäftigung der geförderten Arbeitnehmer verbundenen Aufwendungen (Lohn und Lohnnebenkosten) als Betriebsausgaben abzugsfähig . Für die geförderte Altersteilzeit gilt dies allerdings nur bei Einstellung einer Ersatzkraft.

Welche Förderungen sind umfasst?

Grundvoraussetzung für die Steuerbegünstigung einer Förderung ist, dass diese für die Beschäftigung einer Person gewährt w...

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