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PV-Info 8, August 2008, Seite 26

Karenz und zulässiges Ausmaß an Vollbeschäftigung

Hannelore Ortner

Ein Leserbrief hat folgende Frage aus der Praxis aufgeworfen: Wie lange kann jemand neben dem karenzierten Dienstverhältnis bei seinem Arbeitgeber eine Vollbeschäftigung ausüben, ohne dass die Karenz beendet oder unterbrochen wird?

Mutterschutzgesetz/Väter-Karenzgesetz

Neben dem karenzierten Dienstverhältnis kann für höchstens 13 Wochen je Karenz-Kalenderjahr eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze ohne Auswirkungen auf das karenzierte Dienstverhältnis vereinbart werden. Auch eine zunächst geringfügige Beschäftigung während der Karenz kann bis zu 13 Wochen entsprechend erhöht werden.

Soweit die Karenz nicht das ganze Kalenderjahr erfasst, gibt es diese „karenzunschädliche“ Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze nur im aliquoten Ausmaß dieser 13 Wochen.

Hinweis für die Praxis

Dabei kommt folgende Formel für das maximale Ausmaß zur Anwendung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
13 Wochen × 7 Tage

365 × Kalendertagezahl Karenz im jeweiligen Kalenderjahr

Achtung: Das Ergebnis ist nicht abzurunden!

Beispiel

Im Kalenderjahr liegen 154 Karenz-Kalendertage (22 Wochen) vor.

Wie viele Tage Vollbeschäftigung sind maximal zulässig?

Lösung:

13 x 7 : 365 x 154 = 38,39 ≈ 39 Kalendertage ( aufgerundet! ).

In diesem Kalende...

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