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Kollektivvertragsabschluss für Bauindustrie und Baugewerbe ab 1. 5. 2008
Beim diesjährigen Kollektivvertragsabschluss kommt es neben einer prozentmäßigen Kollektivvertragsanpassung auch zu Änderungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag soll die auf zwei Etappen eingeführten Neuerungen näher erläutern.
Lohnerhöhung
Die Kollektivvertragspartner haben sich wie bereits bei der letzten Kollektivvertragsverhandlung vor zwei Jahren wieder auf einen zweijährigen Lohnabschluss geeinigt. Dabei kommt es neben den Erhöhungsprozentsätzen auch zu Änderungen im Rahmenrecht.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1. 5. 2008 für eine Laufzeit von zwölf Monaten (bis )
um 3,74 %
S. 13 und per für eine Laufzeit von zwölf Monaten (bis )
um 3,6 %
erhöht.
Bei der Errechnung der Lohnsätze findet die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, dh es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.
Die neuen Lohn- und Gehaltstafeln können der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau (www.bau.or.at) unter der Rubrik „Recht“ entnommen werden.
Parallelverschiebung
Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel1) aufr...