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PV-Info 4, April 2008, Seite 9

Krankengeld für freie Dienstnehmer

Mag. Monika Kunesch

Seit haben freie Dienstnehmer – dank höherer Krankenversicherungsbeiträge für Dienstgeber und Dienstnehmer – Anspruch auf Krankengeld. Dieser Beitrag beleuchtet die (teilweise unklaren) abgabenrechtlichen Konsequenzen.

Anspruch auf Krankengeld

Freie Dienstnehmer sind hinsichtlich des Anspruchs auf Krankengeld seit den Dienstnehmern gleichgestellt . Daher besteht nach § 138 Abs 1 ASVG vom vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit an Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, sofern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung von mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor Eintritt des Versicherungsfalls besteht. Da freie Dienstnehmer – im Gegensatz zu abhängig beschäftigten Dienstnehmern – keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Krankenentgelt gegenüber dem Dienstgeber haben, kommt es zum Auszahlungsanspruch ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern keine vertragliche Vereinbarung auf Entgeltfortzahlung besteht.

S. 10 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für das Krankengeld ist die Bemessungsgrundlage im Beitragszeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalls .

Hinsichtlich der anzuführenden Beitragsgrundlage können sich bei freien Dienstnehmern jedoc...

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