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PV-Info 6, Juni 2008, Seite 25

Sittenwidrige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Kündigungen

Mag. Judith Morgenstern

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung eines Arbeitnehmers sittenwidrig? Der OGH hatte sich jüngst wieder mit der Behauptung eines Arbeitnehmers zu beschäftigen, dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat bei einer Kündigung in sittenwidriger Weise – in Schädigungsabsicht – zusammengewirkt hätten. Durch diese sittenwidrige Absprache habe der Arbeitnehmer sein Recht auf Anfechtung der Kündigung wegen Sozialwidrigkeit (§ 105 Abs 3 Z 2 ArbeitsverfassungsgesetzArbVG) verloren. Der Betriebsrat hat bei der Zustimmung zur Kündigung nicht nur die Interessen des individuell betroffenen Arbeitnehmers, sondern auch jene der gesamten Belegschaft zu berücksichtigen ().

Rechtsgrundlagen

Gemäß § 105 Abs 1 ArbVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat (das Kollegialorgan) vor jeder beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers zu verständigen. Der Betriebsrat kann innerhalb der fünftägigen Stellungnahmefrist der Kündigung entweder zustimmen, keine Stellungnahme S. 26abgeben oder der Kündigung widersprechen. Welche dieser drei Varianten der Betriebsrat wählt, ist dafür entscheidend, ob der Betriebsrat oder der betroffene Arbeitnehmer selbst die nach der Verständigung ausgesprochene Kündigung wegen...

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