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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie wieder aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Befristete Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe während der EURO 2008
Aufgrund einer Verordnung (BGBl II 2008/133 vom ) dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Fußball-EM ( „EURO 2008“ ) über die in der Anlage zur Arbeitsruhegesetz-Verordnung enthaltenen Ausnahmen hinaus während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit folgenden Tätigkeiten beschäftigt werden:
allen Bauarbeiten , die im Zusammenhang mit der EURO 2008 im öffentlichen Interesse notwendig sind;
der Bereitstellung und Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten;
der Reinigung von Denkmälern in den Spielstädten;
dem Be- und Nachfüllen von Bankomaten und Geldwechselautomaten in den Spielstädten sowie
Wäschereien für den Gesundheitsdienst , sofern in Krankenanstalten in den Spielstädten oder deren Umgebung ein entsprechender Bedarf besteht.
Spielstädte sind Wien, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck. Als Veranstaltungsorte gelten laut Verordnung neben den Stadien auch Public-Viewing-Bereiche. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist auf ...