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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Kollektivvertragliche Kilometergelderhöhung
In den nachstehenden Kollektivverträgen wurden die Kilometergeldsätze für folgende Zeiträume (befristet) erhöht:
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Nahrungs- und Genussmittelindustrie | bis | bis 15.000 km: € 0,42 über 15.000 km: € 0,395 |
Mineralölindustrie Österreichs | bis | bis 10.000 km: € 0,42 ab 10.001 bis 15.000 km: € 0,408 ab 15.001 bis 20.000 km: € 0,396 ab 20.001 km und darüber: € 0,3755 |
Eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie | bis | bis 15.000 km: € 0,42 über 15.000 km: € 0,395 |
Elektro- und Elektronikindustrie | bis | bis 15.000 km: € 0,42 über 15.000 km: € 0,395 |
Gewerbe Arbeitskräfteüberlasser | bis | bis 15.000 km: € 0,42 über 15.000 km: € 0,40 |
Welcher Zeitraum (zB Kalenderjahr, Arbeitsjahr) hinsichtlich der Jahreskilometergrenze heranzuziehen ist, richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag.
Zu beachten ist, dass einige Kollektivverträge (zB Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern) eine explizite Bindung der Kilometergeldsätze an die jeweils gültigen Sätze des § 26 Z 4 EStG beinhalten, weshalb in diesen Fällen s...