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PV-Info 9, September 2008, Seite 30

Ausbildungskosten: Fortgezahltes Entgelt rückersatzfähig?

Mag. Judith Morgenstern

Die Rückforderung der gesamten Lohnkosten bei einer Vereinbarung über Ausbildungskostenrückersatz ist dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer während der Ausbildung zur Gänze von seiner Arbeitspflicht befreit war. Der Umstand, dass die Ausbildung nicht durchgehend erfolgte sondern in mehrere Abschnitte aufgeteilt war, ist nicht relevant ().

Sachverhalt

Die Arbeitnehmerin war bei einer Behinderteneinrichtung als Küchenhilfe beschäftigt. Da der Arbeitgeber plante, die Betriebsküche zu schließen, jedoch bemüht war, die Arbeitnehmerin weiterzubeschäftigen, bot er ihr an, sie zur Behindertenbetreuerin auszubilden. Die Parteien schlossen daher eine Vereinbarung, in der sich der Arbeitgeber zur Vorfinanzierung der Ausbildungskosten verpflichtete. Die Arbeitnehmerin verpflichtete sich im Gegenzug dazu, nach ...

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