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Bonusmeilen – Höhe des abgabenpflichtigen Vorteils aus dem Dienstverhältnis
Das BMF hat nunmehr in seinem 1. Wartungserlass 2008 zu den LStR 2002 zur Frage der Höhe des abgabenpflichtigen Vorteils für Bonusmeilen Stellung genommen (siehe grundsätzlich schon Kunesch, Bonusmeilen – ein abgabenpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis? PV-Info 5/2008, Seite 19).
Sachbezug
Das BMF stellt grundsätzlich fest, dass Vorteile aus der Teilnahme an Vielfliegerprogrammen („Bonusmeilen“), die aus vom Dienstgeber finanzierten Aufwendungen im Rahmen von Dienstreisen (Flüge, Mietwagen, Hotels) stammen, dem Dienstgeber zustehen, weshalb bei privater Verwendung durch den Dienstnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis („Sachbezug“) vorliegt.
In welchen Fällen liegt kein Sachbezug vor?
Wenn der Dienstnehmer schriftlich erklärt, nicht an einem Vielfliegerprogramm teilzunehmen.
Wenn ...