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Expatriates im Lohnsteuerrecht
Für Expatriates sehen die LStR 2002 in Rz 1038a bis 1038i spezielle Bestimmungen vor, die im Folgenden dargestellt werden.
Ziel
Vereinfachte steuerliche Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten und außergewöhnlicher Belastungen durch den österreichischen Arbeitgeber (ähnlich der Wirkung eines Lohnsteuerfreibetrags), sofern diese Kosten vom Arbeitgeber ersetzt werden.
Dadurch wird ein Veranlagungsverfahren des Expatriate vermieden, der zum Veranlagungszeitpunkt unter Umständen Österreich bereits verlassen hat.
Personenkreis
Als Expatriates im Sinne dieser Bestimmung gelten Personen, die
während der letzten zehn Jahre keinen Wohnsitz im Inland hatten,
im Auftrag eines ausländischen Arbeitgebers vorübergehend
(nicht länger als fünf Jahre) im Inland
im Rahmen eines (befristeten) Dienstverhältnisses zu einer österreichischen Konzerngesellschaft oder
in einer inländischen Betriebsstätte des ausländischen Arbeitgebers
beschäftigt werden,
während dieser Zeit den ausländischen Wohnsitz beibehalten und
der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen.
Erfasste Aufwendungen
Umzugskosten : Es erfolgt eine analoge Anwendung der Bestimmungen des § 26 Z 6 EStG mit dem wesentlichen Unters...